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Aufruf zur Bewerbung von geeigneten Personen für SchöffInnen

(Geschäftsjahre 2024 bis 2028)

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

 

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben. Die relevanten rechtlichen Bestimmungen finden sich auszugsweise als Anlage zu diesem Aufruf hier.

 

Bitte geben Sie diesen Aufruf auch an geeignete Bewerberinnen und Bewerber in Ihrem Umfeld weiter.

 

Für eine Bewerbung benötigen wir mindestens folgende Angaben:
Anrede, Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort sowie Stadt- bzw. Ortsteil mit Straße und Hausnummer.

 

Nachfolgenden finden Sie die digitale Version des Bewerbungsformulars.

 

Bewerbungsschluss für JugendschöffInnen:  08.03.2023

Für SchöffInnen: 24.03.2023

 

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder unter 09273/984-10 gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
 

Stadtverwaltung Goldkronach